Minderjährige
Was für Models unter 18 gilt und wie die Freigabe der Eltern funktioniert.
CastTool berechnet das Alter aus dem Geburtsdatum. Ein Model unter 18 trägt in der Liste den Hinweis Unter 18, ein Model ohne Geburtsdatum Alter unbekannt.
Was ohne Freigabe nicht geht
Ohne geltende Freigabe der Eltern bleibt das Profil offline. Bilder lassen sich nicht freigeben, Dokumente nicht hochladen, und das Model kommt in kein Angebot. Auch mit Freigabe schaltet erst Ihr Team das Profil frei, und es steht nie im Suchindex. Vom Marktplatz sind Minderjährige ganz ausgeschlossen.
Ohne Geburtsdatum lässt sich ein Profil ebenfalls nicht neu veröffentlichen und steht nicht im Suchindex.
Freigabe anfragen
Bewirbt sich jemand unter 18, fragt das Formular nach Name und Adresse eines Elternteils, und die Anfrage geht direkt bei der Bewerbung raus. Sonst stoßen Sie sie selbst an:
Unter Model bearbeiten über Portal, Alter und Einwilligungen die Detailseite öffnen.
Im Bereich Alter und Elternfreigabe Name eines Elternteils und E-Mail-Adresse eines Elternteils eintragen. Die Adresse muss eine andere sein als die des Models.
Anfrage an die Eltern schicken. Die Eltern bekommen einen Link und entscheiden innerhalb der angezeigten Frist.
Der Bereich zeigt den Stand: offen, zugestimmt, abgelehnt oder widerrufen, mit dem Nachweis darunter. Ist die Frist abgelaufen, lässt sich eine neue Anfrage schicken. Was die Eltern sehen, steht unter Für Eltern.
Widerrufen
Eltern widerrufen über den Link aus ihrer Bestätigungsmail. Ihr Team kann die Freigabe mit Widerrufen und aus dem Netz nehmen auch selbst beenden, etwa auf Zuruf. In beiden Fällen gehen Profil und öffentliche Bilder sofort offline. Dokumente bleiben privat beim Model. Der Bereich weist darauf hin, damit Sie prüfen, ob sie gelöscht werden müssen.
Auswahl per Link
In einen Link für Kunden kommen Minderjährige und Models ohne Geburtsdatum nur mit einer Einzelfreigabe je Model und Link, siehe Kunden.
Entwurf
Texte und Ablauf der Elternfreigabe sind noch nicht rechtlich geprüft. Offen ist etwa, ob ein Mail-Link als Nachweis reicht und ob bei gemeinsamer Sorge beide Eltern zustimmen müssen.